Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Die von der IBS Technics GmbH, Gemeindewald 6, 86672 Thierhaupten, (nachfolgend: IBS) angebotenen Waren und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grund der nachfolgenden Geschäftsbedingungen.
(2) Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, sofern IBS nicht zuvor der Geltung schriftlich zugestimmt hat. Führt IBS vorbehaltlos Lieferungen und/oder Leistungen an den Kunden aus, obwohl IBS Kenntnis von dessen Geschäftsbedingungen hat, so liegt darin keine Genehmigung entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden. Auch in diesem Falle gelten ausschließlich diese AGB.
§ 2 Vertragsabschluss
Mit Zugang der von vom Kunden unterzeichneten Auftragsbestätigung bei der IBS kommt ein verbindlicher Vertrag über die Bestellung der im Angebot aufgeführten Waren und Leistungen zustande.
§ 3 Lieferung und Gefahrenübergang
(1) Sofern zwischen den Parteien nicht ausdrücklich in Textform etwas anderes vereinbart ist, erfolgen Lieferungen ab Lager Deutschland auf Gefahr und Rechnung des Kunden. Lieferfristen sind nur verbindlich, sofern und soweit sie von IBS in Textform erklärt oder bestätigt wurden.
(2) Die Lieferverpflichtung von IBS steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung. Ist IBS zur Lieferung, ohne dass sie dies zu vertreten hat, nicht in der Lage, weil ein Zulieferer seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt hat, obwohl IBS ein kongruentes Deckungsgeschäft vereinbart hat, ist IBS dem Kunden gegenüber zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. IBS ist auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn ein Zulieferer nach Vertragsschluss durch unvorhergesehene Umstände außerhalb des Einflussbereichs von IBS (z.B. Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung, behördliche Maßnahmen, unvorhergesehene Witterungsverhältnisse oder ähnliche Umstände) gehindert ist, die bestellte Ware zu liefern oder der IBS selbst durch solche Umstände an der Lieferung gehindert wird. IBS wird den Kunden in solchen Fällen unverzüglich informieren und bereits erbrachte Gegenleistungen erstatten. Im Falle einer durch vorgenannte Umstände verursachten Lieferverzögerung um mehr als 4 Wochen nach Vertragsschluss ist auch der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
(3) Die Gefahr des Untergangs oder einer Verschlechterung geht auf den Kunden über, sobald die Ware von IBS an die zur Abholung oder Ausführung der Lieferung bestimmte Person oder den Transporteur übergeben worden ist. Dies gilt auch für etwaige, aufgrund besonderer Vereinbarung durch eigene Fahrzeuge von IBS oder fracht- und verpackungsfrei erfolgte Lieferungen. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme der Ware in Verzug ist. Dies ist der Fall, wenn der Kunde die ihm vertragsgemäß angebotene Abholung nicht fristgerecht durchführt oder wenn aufgrund besonderer Vereinbarung eine Lieferung durch IBS erfolgt und der Kunde diese trotz Lieferung im vereinbarten Lieferzeitraum nicht annimmt.
(4) Teillieferungen sind zulässig, sofern dem nicht ein berechtigtes Interesse des Kunden entgegensteht.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Die vom Kunden an IBS zu zahlenden Preise ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag. Die Preise von IBS sind Netto-Preise und gelten ab Werk / Lager zuzüglich Mehrwertsteuer in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gesetzlich geltenden Höhe.
(2) Skonti und sonstige Nachlässe gewährt IBS nur, soweit dies ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde.
(3) Mitarbeiter und Vertreter von IBS sind nur bei Vorlage einer von der Geschäftsleitung ausgestellten Inkassovollmacht zur Annahme von Zahlungen berechtigt.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
(1) IBS behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche vor, die IBS gegenüber dem Kunden aus der Geschäftsverbindung bestehen.
(2) Der Kunde ist berechtigt, die gelieferte Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen, er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungs-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) unserer Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der gelieferte Gegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Die abgetretene Forderung bezieht sich auch auf einen anerkannten bzw. im Fall der Insolvenz des Abnehmers des Bestellers auf den „kausalen“ Saldo.
Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. IBS ist jedoch befugt, die Forderung selbst einzuziehen, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nicht mehr nachkommt, in Zahlungsverzug gerät oder einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt hat oder gestellt wurde oder Zahlungseinstellung vorliegt. In diesen Fällen kann IBS verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen herausgibt und den Schuldner (Dritten) die Abtretung mitteilt. Eine Einziehung der Forderung durch IBS ist jedoch nicht möglich, sofern dem die Insolvenzordnung entgegensteht.
(3) Die Verarbeitung oder Umbildung der gelieferten Ware durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die gelieferte Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt IBS das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der gelieferten Sache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferten Gegenstände.
(4) Wird der gelieferte Gegenstand mit IBS gehörenden Sachen untrennbar vermischt, so erwirbt IBS das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der gelieferten Ware zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde IBS anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Eigentum oder Miteigentum für uns.
(5) Der Kunde tritt IBS auch die Forderungen zur Sicherung von dessen Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der gelieferten Sache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
(6) IBS ist verpflichtet, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt IBS.
§ 6 Abtretungsausschluss und Aufrechnungsverbot
(1) Sämtliche Rechte, die der Kunde aus und/oder im Zusammenhang mit den Verträgen mit IBS und deren Durchführung gegenüber IBS erlangt hat, können nur dann auf Dritte übertragen werden, wenn IBS der Übertragung zuvor in Textform zugestimmt hat.
(2) Der Kunde ist zur Aufrechnung und/oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur dann berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von IBS anerkannt sind.
§ 7 Prüfungs- und Untersuchungspflicht
(1) Etwaige Sachmängel oder Fehlmengen müssen IBS innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung angezeigt werden; die Anzeige muss schriftlich und mit Bezeichnung der festgestellten Mängel erfolgen. Im Übrigen gelten die Regelungen des § 377 HGB.
(2) Geringe, handelsübliche Abweichungen, insbesondere in Form, Größe, Farbe und/oder Design von den dem Kunden bekannten Mustern der Waren und Leistungen stellen keinen Sach- und/oder Rechtsmangel dar.
(3) Für den Fall, dass in Abweichung zu diesen AGB eine Lieferung auf Gefahr von IBS vereinbart wurde, hat der Kunde vor der Annahme erkennbar beschädigter Sendungen und in den Fällen, in denen nach Annahme ein Transportschaden erkennbar wird, nach Möglichkeit unter Mitwirkung des Transporteurs/Spediteurs eine schriftliche Schadensfeststellung anzufertigen. Der Kunde ist sodann verpflichtet, IBS diese Schadensfeststellung und alle zur Geltendmachung erforderlichen Erklärungen und Originalpapiere (Frachtbrief, etc.) auszuhändigen.
§ 8 Weitere Rücktrittsgründe
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist IBS berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen, sofern und soweit der Kunde die Gegenleistung noch nicht erbracht hat. IBS ist ferner zum Rücktritt berechtigt, wenn der Kunde falsche Angaben über seine Kreditwürdigkeit gemacht hat oder wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder beantragt ist.
§ 9 Sach-/Rechtsmängel, Verjährung von Mängelansprüchen
(1) Ansprüche des Kunden wegen Sach- und/oder Rechtsmängeln verjähren in einem Jahr ab Gefahrübergang.
(2) Bei Mängeln der gelieferten Ware leistet IBS nach eigener Wahl Gewähr durch einen angemessenen Preisnachlass, kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Kunde Minderung verlangen.
(3) Rügt der Kunde aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, zu Unrecht das Vorliegen eines von IBS zu vertretenden Mangels, so ist IBS berechtigt, die ihr entstandenen angemessenen Aufwendungen für die Mangelbeseitigung und/oder -feststellung dem Kunden zu berechnen.
(4) IBS ist berechtigt, den Kunden mit den Mehrkosten der zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu belasten, sofern und soweit sich die Aufwendungen durch Verbringen der Lieferware an einen anderen Ort als an die Lieferadresse erhöhen, es sei denn, die Verbringung erfolgt bestimmungsgemäß nach dem im Vertrag vorausgesetzten Gebrauch.
§ 10 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschlüsse
(1) Die Haftung von IBS für (1) Schadensersatz wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, (2) Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, oder (3) aufgrund gesetzlich festgelegter verschuldensunabhängiger Haftung (z.B. Produkthaftungsgesetz) richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Die Haftung von IBS für die Verletzung von Kardinalspflichten ist bei einfacher Fahrlässigkeit auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden begrenzt. Kardinalspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung regelmäßig vertraut werden darf.
(3) Soweit der Schaden durch eine vom Kunden für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet IBS nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Kunden (z. B. schadensbedingt erhöhte Versicherungsprämien; Zinsschaden für Zwischenfinanzierung, etc.). Das Gleiche gilt für Schäden, die durch einen Mangel der gelieferten Ware verursacht wurden.
(4) Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen.
(5) Die hiergenannten Haftungsregeln gelten auch für verbundene Unternehmen i.S. des § 15 AktG und Vertreter, Bevollmächtigte, Erfüllungsgehilfen oder Betriebsangehörige von IBS und seinen verbundenen Unternehmen.
§ 11 Datenschutz
(1) IBS verwendet die vom Kunden während des Auftrags mitgeteilten Daten zur Erfüllung und Abwicklung des Auftrags/Bestellung.
(2) Eine Weitergabe der Daten des Kunden erfolgt an (i) das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen, soweit dies zur Lieferung der Waren notwendig ist; und (ii) das mit der Rechnungsstellung und Zahlungsabwicklung beauftragte Unternehmen, soweit dies zur Rechnungsstellung und Zahlungsabwicklung notwendig ist. Darüber hinaus werden Daten des Kunden nicht an Dritte weitergegeben.
(3) Nach dem Bundesdatenschutzgesetz hat der Kunde ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über seine gespeicherten Daten sowie ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten.
(4) Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung seiner personenbezogenen Daten, bei Auskünften, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten wendet sich der Kunde bitte an: IBS Technics GmbH, Gemeindewald 6, 86672 Thierhaupten - Deutschland, Tel.: +49 (8271) 8176-0, Fax: +49 (8271) 8176-76, E-Mail: info@ibs-technics.de.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den von diesen AGB geregelten Vertragsverhältnissen ist Augsburg. IBS bleibt jedoch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
(2) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer oder mehrerer Regelungen dieser AGB lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen der AGB unberührt. Dasselbe gilt für den Fall, dass die AGB eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke tritt die gesetzliche Regelung.
(4) IBS ist berechtigt, diese AGB jederzeit für künftige Bestellungen einseitig zu ändern.